Widerruf der Benutzung eines Firmenwagens- Privatnutzung
Dienstag, 31. Juli 2007Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 19.12.2006 (9 AZR 294/06) entschieden, daß eine Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag, wonach der Arbeitgeber berechtigt ist, jederzeit die Privatnutzung des Firmenfahrzeuges nachträglich zu widerrufen, widerrechtlich ist. Bemerkenswert ist an dieser Entscheidung, daß der Arbeitgeber in der Folge verurteilt wurde, dem Arbeitnehmer für die Zeit der Entziehung des Firmenwagens für private Zwecke Schadenersatz zu leisten. Insoweit wurde monatlich als Entschädigungssatz 1 % des Listenpreises des betreffenden Fahrzeuges für zulässig erachtet. Im entschiedenen Fall wurde der Arbeitgeber vom Arbeitsgericht Hannover verurteilt 1268,52 EURO Schadenersatz zu zahlen. Der Arbeitgeber ging in Berufung. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen gab hier dem Arbeitgeber Recht. Die Revision des Arbeitnehmers vor dem Bundesarbeitsgericht führte zur Bestätigung der erstinstanzlichen Entscheidung des Arbeitsgerichtes. Näheres zu dieser Entscheidung und seinem Hintergrund erläutert Ihnen der Verfasser dieser Mitteilung gerne. Es sollte bei der Abfassung von derartigen Formularklauseln im Arbeitsvertrag genau überlegt werden, ob die entsprechende Formulierung gesetzeskonform ist. Ansonsten kann es unnötig teuer werden……