Archiv für Februar 2008

Gefahr des Verlusts der Mietkaution bei Insolvenz des Vermieters

Donnerstag, 14. Februar 2008

Der Wohnungsmieter muss bei der Übergabe einer Kaution an den Vermieter darauf achten, dass dieser die Kaution getrennt von seinem sonstigen Vermögen anlegt. Ansonsten besteht die Gefahr, dass er die gestellte Mietkaution in einer späteren Insolvenz des Vermieter nicht ungeschmälert herausverlangen (aussondern) kann.

Der für Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat hat mit Urteil vom 20.12.2007, Az. IX ZR 132/06 die Klage eines Mieters abgewiesen, der die Kaution in voller Höhe herausverlangt hat. Der Vermieter, der später insolvent wurde, hatte diese nicht getrennt von seinem Vermögen angelegt.  Der Auszahlungsanspruch des Mieters war somit nur eine einfache Insolvenzforderung. Eine Aussonderungsbefugnis bezüglich eines Kontoguthabens besteht nur dann, wenn es sich um ein ausschließlich zur Aufnahme von Fremdgeldern bestimmtes Konto handelt. Der Mieter hätte auf die Einhaltung der dem Vermieter obliegende Verpflichtung bestehen müssen, die Kaution gesondert anzulegen. Falls der Vermieter ihm einen entsprechenden Nachweis nicht vorlegt, ist der Mieter grundsätzlich befugt, die geschuldete Mietzahlung bis zur Höhe des Kautionsbetrages zurückzuhalten.