Verkauf von Markenartikeln über Ebay?
Donnerstag, 03. April 2008Da ist Musik drin!
Immer mehr Markenhersteller wenden sich gegen den Verkauf Ihrer Artikel über das Internetauktionshaus Ebay. Nun liegen die ersten Gerichtsentscheidungen hierzu vor.
LG Manneim, Urteil vom 14. März 2008 – 7 O 263/07
Ein Hersteller von Markenartikeln (hier: Scout-Schulranzen) darf den Verkauf seiner Produkte bei Ebay untersagen, weil die Internet-Plattform nicht das Ambiente eines Fachgeschäfts bietet.
Anderer Ansicht in gleicher Sache: LG Berlin, 16 O 412/07 Kart. Dort wurde eine entsprechende Klage abgewiesen.
Zwei Gerichte – zwei Meinungen. Wir müssen also abwarten, wie die Obergerichte entscheiden werden. Vorsicht ist also in jeder Hinsicht geboten!