Kein Zahlungsanspruch des Chefarztes, wenn die Operation durch einen angestellten Arzt durchgeführt wird
Donnerstag, 29. Mai 2008Wird ein Chefarzt durch einen Patienten persönlich verpflichtet, eine Operation durchzuführen, lässt diese dann aber von einem angestellten Arzt vornehmen, schuldet der Patient keine Vergütung. Die Vergütung wird nach Auffassung des OLG Koblenz selbst dann nicht geschuldet, wenn der Eingriff sachgemäß erfolgte. Sofern der Chefarzt von dem Patienten persönlich verpflichtet wurde, ist davon auszugehen, dass die Operation durch den angestellten Azrt gegen den Willen des Patienten erfolgte, so dass der Arzt gerade nicht schutzwürdig ist. Da es sich dann um eine aufgedrängte Bereicherung bei dem Patienten bzgl. der Wertschätzung der OP handelt, kommt auch kein Bereicherungsanspruch in Betracht.
So entschied das OLG Koblenz am 21.02.2008 ( 5 U 1309/07)