Ein Umzug stellt keinen ausserordentlichen Kündigungsgrund für einen Telekommunikationsvertrag dar
Donnerstag, 13. August 2009Wählt ein Kunde bei Abschluss eines Telekommunikationsvertrages über einen Festnetzanschluss bei einem regionalen Anbieter aus Kostengründen eine längere Vertragsdauer, so liegt das Risiko, für diesen Anschluss Verwendung zu haben, grundsätzlich bei ihm. Eine Verbindung von Telekommunikationsvertrag und Mietvertrag ist nicht gegeben. Das Risiko, nach der Kündigung des Mietverhältnisses den Telefonanschluss bei diesem Anbieter nicht mehr nutzen zu können, liegt allein bei dem Kunden. Unerheblich ist somit auch, aus welchen Gründen das Mietverhältnis beendet wird.
vgl. auch LG München I, Urteil v. 14.02.2008, Az. 12 O 19670/07, sowie LG Bochum, Beschluss v. 27.04.2009, Az. I-5 S 2/09