Archiv für November 2009

EuGH: Wertersatz im Widerrufsrecht

Donnerstag, 12. November 2009

Eine gesetzliche Regelung, wonach auch im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts generell Wertersatz  für die Nutzung der Ware verlangt werden kann, verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Fernabsatz- Richtlinie. Der Verbraucher kann  lediglich verpflichtet werden, für die Benutzung der Ware Wertersatz zu leisten, wenn er diese auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts – wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung- unvereinbare Art und Weise benutzt hat und die Effektivität des Rechts auf Widerruf hierdurch nicht beeinträchtigt wird.

EuGH Urteil vom 3.09.2009 Rs.C-489/07

(MMR 11/2009 S.744 ff. mit Anmerkungen)