Archiv für April 2010

Störerhaftung des Admin-C

Montag, 12. April 2010

Den Admin-C treffen keine proaktiven Prüfungspflichten im Hinblick auf Urheberrechtsverletzungen der von ihm verwalteten Domain. Er ist rechtlich nicht anders zu behandeln als jeder andere Inlandsbevollmächtigte oder Inlandsvertreter.

OLG München, Urteil v. 30.07.2009 Az: 6 U 3008/08 (MMR 4/2010 S. 261 f.)

Abofalle im Internet- kostenpflichtiger “Memberbereich”

Montag, 12. April 2010

Ob ein Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung einer Internetseite zum Herunterladen von Software zustande gekommen ist, hängt von dem objektiven Sinn der Erklärungen der Vertragsparteien ab.  Sofern der Interessent davon ausgehen durfte, das Angebot werde keine Kosten verursachen und er es auch so verstanden hat, liegt ein Dissens vor, weshalb ein Vertrag nicht zustandegekommen ist.

Nimmt der Betreiber dieser Internetseite  dann ohne vorherige Mahnung anwaltliche Hilfe in Anspruch, wenn seine Rechnung nicht beglichen werden, sind die anwaltlichen Kosten der anschließenden Rechtsverteidigung erstattungsfähig.

LG Mannheim, Urteil v. 14.01.2010 Az: 10 S 53/09 (MMR 4/2010 S. 241f.)

Mobilfunkanbieter wetteifern um Frequenzen

Sonntag, 11. April 2010

Am Montag, den 12.04.2010 beginnt die Versteigerung des bisher größten Pakets von Mobilfunkfrequenzen in Mainz. Die Bundesnetzagentur versteigert Funkspektren für die Internetversorgung auf dem Land. Für die Versteigerung sind vier deutsche Mobilfunkanbieter , die Deutsche Telekom, Vodafone, E-Plus und O2 zugeslassen worden. Es wird ein Frequenzspektrum vom 360 Megahertz angeboten, was dem Zweienhalbfachen der legendären UMTS-Versteigerung aus dem Jahre 2000 entspricht. Unter den Hammer kommen vor allem Frequenzen aus dem Bereich 800 Megahertz, die aus der Umstellung des Antennenfernsehens auf Digitaltechnik frei geworden sind. Damit lassen sich große Flächen mit nur wenig Funkmasten abdecken. Daher gelten diese Frequenzen als ideal, um auf dem Land die Lücken bei der Versorgung der Bevölkerung mit dem schnellen Internet zu schließen.

Quelle: HAZ, Freitag 9.04.2010 (Nr. 82)