Archiv für Februar 2011

Haftung eines Videoportalbetreibers für Urheberrechtsverletzungen

Donnerstag, 24. Februar 2011

Sofern ein Videoportalbetreiber  die von Nutzern hochgeladenen Inhalte zwar  strukturiert aber sonst nicht prüft, ist nicht von einem “Zueigenmachen” der Inhalte auszugehen. Es fehlt an einer tatsächlichen und nach außen sichtbaren Übernahme der Verantwortung für den Inhalt. Der Betreiber haftet dann nicht für etwaige Urheberrechtsverletzungen.

LG Hamburg, Urteil v. 29.02.2010- 5 U 9/09 (MMR 2/2011 S. 49 ff.)

Treuwidrige Zurückweisung einer Abmahnung wegen fehlender Originalvollmacht

Donnerstag, 24. Februar 2011

Unterzeichnet ein Abgemahnter die einer Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafenversprechen, weist aber die Abmahnung unter Hinweis auf die fehlende Originalvollmacht gleichzeitig unverzüglich zurück, handelt er treuwidrig. In diesem Fall kommt § 174 Satz 1 BGB nicht in Betracht.

Unabhängig davon, ob man nun die Auffassung vertritt,  § 174 BGB fände ohnehin keine Anwendung, da es sich bei einer Abmahnung mit Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben nicht um ein einseitiges Rechtsgeschäft handelt, ist davon auszugehen, dass bei Abgabe des Angebots zum Unterlassungsvertrag dieser (einstweilen) in die Position des Vertragspartners ( § 179 BGB) aufrückt. Vor dem Hintergrund, dass der Schuldner selbst auch ein Interesse an der Wirksamkeit des Unterlassungsvertrages hat, damit die Wiederholungsgefahr beseitigt wird, ist somit in seiner Erklärung auch immer ein Verzicht auf das Widerrufsrecht gem. § 178 BGB zu sehen.

Dann wegen fehlender Vollmacht die Abmahnung und somit die Kostenerstattungspflicht zurückzuweisen, wäre treuwidrig.

vgl. OLG Celle, Urteil v. 2.09.2010 – 13 U 34/10 (nicht rechtskräftig) MMR 2/2011 S. 95 ff.

BGH entscheidet über die Voraussetzungen der Sperre eines Mobilfunkvertrages bei Zahlungsverzug des Kunden

Dienstag, 22. Februar 2011

In einer aktuellen Entscheidung des BGH hatte dieser über verschiedene Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedigungen des Anbieters zu befinden. Unter anderem ging es um eine Klausel, die dem Anbieter das Recht einräumte, den Mobilfunkanschluss zu sperren, sofern der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen von mindestens 15,50 € in Verzug gerät.

Der BGH hält diese Klausel unwirksam, da sie den Kunden unangemessen benachteilige. Die Sperre des Mobilfunkanschlusses stellt die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts dar. Gem. § 320 Abs. 2 BGB ist allerdings ein Zurückbehaltungsrecht nicht gegeben, wenn nur ein verhältnismäßig geringfügiger Teil der Gegenleistung offen steht. Bei 15,50 € ist dies allerdings nicht der Fall. Für den Festnetzbereich wird in § 45 k TKG ein Mindestbetrag von 75 € festgelegt. Diese gesetzgeberische Wertung ist nach dem BGH nun auch auf Verträge über Mobilfunkdienstleistungen übertragbar.

vgl. Pressemitteilung BGH 31/2011 zu Urteil v. 17.02.2011 (III ZR 35/10)

Keine AGB Inhaltskontrolle der Einverständniserklärung zur Datenweitergabe

Freitag, 18. Februar 2011

Das Kammergericht Berlin hatte sich mit einem Vorgang zu befassen, in dem die Beklagte, die Gewinnspiele betreibt, verurteilt werden sollte, es zu unterlassen, folgende oder inhaltsgleiche Bestimmungen in Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen zu verwenden:

“Ich bin auch damit einverstanden, dass die (…) meine Daten für Zwecke der Werbung, Marktforschung und Beratung nutzt und selbst oder durch Dritte verarbeitet und dass mir schriftlich, telefonisch und per E-mail weitere interessante Angebote unterbreitet werden.”

Nach Vortrag der Klägerin sollte es sich hier um unwirksame AGB Klauseln handeln.

Eine Inhaltskontrolle von AGB setzt aber voraus, dass es sich um für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Bedingungen handelt. Auslobungen und Preisausschreiben sind allerdings keine Verträge sondern nur einseitige Rechtsgeschäfte.

Da in diesem Fall die Teilnahme an dem Gewinnspiel auch offensichtlich und für den Verbraucher erkennbar  nicht von der Angabe dieser Erklärungen abhängt, ist auch aus diesen Gründen nicht von einem Vertragsverhältnis auszugehen.

KG, Urt. v. 26.08.2010 – 23 U 34/10 (NJW 7/2011 S. 466)