Abofalle im Internet- kostenpflichtiger “Memberbereich”
Ob ein Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung einer Internetseite zum Herunterladen von Software zustande gekommen ist, hängt von dem objektiven Sinn der Erklärungen der Vertragsparteien ab. Sofern der Interessent davon ausgehen durfte, das Angebot werde keine Kosten verursachen und er es auch so verstanden hat, liegt ein Dissens vor, weshalb ein Vertrag nicht zustandegekommen ist.
Nimmt der Betreiber dieser Internetseite dann ohne vorherige Mahnung anwaltliche Hilfe in Anspruch, wenn seine Rechnung nicht beglichen werden, sind die anwaltlichen Kosten der anschließenden Rechtsverteidigung erstattungsfähig.
LG Mannheim, Urteil v. 14.01.2010 Az: 10 S 53/09 (MMR 4/2010 S. 241f.)