Belehrung über Wertersatzanspruch

Ein Marktteilnehmer muss grundsätzlich nicht die Richtigkeit der in staatlichen Verordnungen geregelten Normen in Frage stellen. AGB eines Onlinehändlers, wonach bei Ausübung des Widerrufsrechts “gegebenenfalls” Wertersatz zu leisten sei, können der Rechtsprechung des EuGH zur Wertersatzpflicht entsprechen, weil nach dessen Rechtsprechung lediglich die generelle Wertersatzpflicht des Verbrauchers für die Nutzung während der dauer der Widerrufsfrist ausgeschlossen ist.

LG Düsseldorf, Urteil v. 12.05.2010 – 38 O 129/09 (MMR 8/2010 S. 537f.)

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