Archiv für die Kategorie ‘Wettbewerbsrecht’

Haftung des “Admin C”

Freitag, 27. Juli 2007

Jede Internetseite benötigt einen sogenannten Admin C. Das ist der administrative Ansprechpartner einer Domain und muß immer eine natürliche Person sein. Ob der Admin C für Rechtsverletzungen der von ihm betreuten Internetseite verantwortlich ist, war immer heftig umstritten. Nun hat das hanseatische Oberlandesgericht (Oberlandesgericht Hamburg Urteil v. 22.05.2007 – Az.: 7 U 137/06) eine wegweisende Entscheidung getroffen. Nach der Auffassung des Gerichtes haftet der Admin C einer Domain, auf der Rechtsverletzungen begangen werden, nicht als Mitstörer.

Hiernach sollten Admin C wieder ein bisschen besser schlafen können,

Reicht es aus bei EBay über die “Mich-Seite” das Impressum zu verwalten?

Donnerstag, 26. Juli 2007

Die nach § 5 Telemediengesetz beziehungsweise nach § 55 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV) bestehende Impressumspflicht erfüllt ein eBay-Händler auch dann, wenn er auf seiner Shopseite unter der Bezeichnung “mich” die Angaben bereithält. Dies hat das Kammergericht (KG) Berlin entschieden (Beschl. v. 11.5.2007, Az. 5 W 116/07). Dafür nahmen die Hauptstadtrichter Rückgriff auf die Entscheidung “Anbieterkennzeichnung im Internet” des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach es ausreicht, “wenn die Anbieterkennzeichnung über zwei Links “Kontakt” und “Impressum” erreichbar ist”. In diesem Zusammenhang könne für die Bezeichnung “mich” nichts anders gelten. Zum einen suche der geübte potenzielle Kunde unter dieser Bezeichnung gerade das Impressum und zum anderen werde ein unerfahrener Erstkäufer die Pflichtangaben unter der Bezeichnung “mich” vermuten und die Schaltfläche auch anklicken. Quelle: Urteil des KG unter http://www.kammergericht.de/entscheidungen/5_W_116-07.pdf BGH-Urteil “Anbieterkennzeichnung im Internet” unter http://law.olnhausen.com/bgh/anbieterkennzeichnungiminternet.html Recherchiert von Rechtsanwalt Noogie C. Kaufmann, Master of Arts (wissenschaftlicher Mitarbeiter) Westfälische Wilhelms-Universität Institut für Informations-, Telekommunikations-, und Medienrecht ,Zivilrechtliche Abteilung, Prof. Dr. Thomas Hoeren Forschungsstelle Recht des DFN Leonardo Campus 9, 48149 Münster Tel. (02 51) 8338627, Fax 8338 601 http://www.uni-muenster.de/Jura.itm