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		<title>Keine Inhaltskontrolle der Preislisten eines Prepaid- Mobilfunkvertrages</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Mar 2011 18:36:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>albrecht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine in einer Preisliste eines Mobilfunkanbieters verwendete Klausel, wonach ein Guthaben bei K&#252;ndigung zur&#252;ckgezahlt werden muss, unterliegt nicht der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB. Neben den Bestimmungen &#252;ber den Preis einer Hauptleistung sind solche Klauseln nicht kontrollf&#228;hig, die das Entgelt f&#252;r eine zus&#228;tzlich angebotene Sonderleistung festlegen, wenn hierf&#252;r keine rechtlichen Regelungen bestehen. Da es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine in einer Preisliste eines Mobilfunkanbieters verwendete Klausel, wonach ein Guthaben bei K&#252;ndigung zur&#252;ckgezahlt werden muss, unterliegt nicht der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB.</p>
<p>Neben den Bestimmungen &#252;ber den Preis einer Hauptleistung sind solche Klauseln nicht kontrollf&#228;hig, die das Entgelt f&#252;r eine zus&#228;tzlich angebotene Sonderleistung festlegen, wenn hierf&#252;r keine rechtlichen Regelungen bestehen. Da es ein gesetzlich geregeltes Leitbild eines Prepaid- Mobilfunkvertrages nicht gibt, obliegt es jedem Anbieter in eigener Verantwortung Art und Umfang der von ihm angebotenen Leistungen sowei das zu entrichtende Entgelt zu bestimmen. Er ist dabei in den allgemeinen Grenzen frei.</p>
<p>OLG Hamburg, Urteil v. 1.07.2010- 3 U 129/08  (MMR 3/2011 S. 170f.)</p>
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		<title>Sorgfaltspflichten des Internetproviders bei Wechsel</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Mar 2011 18:23:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>albrecht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Sofern ein Internetprovider f&#252;r seine Kunden Domainadressen anmeldet und sich dabei selbst als Inhaber registrieren l&#228;sst und nach Kundenwunsch einen Providerwechsel kommentarlos durch Abgabe des L&#246;schungsantrags vornimmt, wodurch dann der Verlust der Domain verursacht wird, begeht eine Pflichtverletzung und macht sich ggf. schadensersatzpflichtig. OLG Saarbr&#252;cken, Beschluss v. 22.10.2010 &#8211; 4 W 239/10-45 (MMR 3/2011 S. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sofern ein Internetprovider f&#252;r seine Kunden Domainadressen anmeldet und sich dabei selbst als Inhaber registrieren l&#228;sst und nach Kundenwunsch einen Providerwechsel kommentarlos durch Abgabe des L&#246;schungsantrags vornimmt, wodurch dann der Verlust der Domain verursacht wird, begeht eine Pflichtverletzung und macht sich ggf. schadensersatzpflichtig.</p>
<p>OLG Saarbr&#252;cken, Beschluss v. 22.10.2010 &#8211; 4 W 239/10-45 (MMR 3/2011 S. 169f.)</p>
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		<title>Haftung eines Videoportalbetreibers f&#252;r Urheberrechtsverletzungen</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Feb 2011 13:33:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>albrecht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Sofern ein Videoportalbetreiber  die von Nutzern hochgeladenen Inhalte zwar  strukturiert aber sonst nicht pr&#252;ft, ist nicht von einem &#8220;Zueigenmachen&#8221; der Inhalte auszugehen. Es fehlt an einer tats&#228;chlichen und nach au&#223;en sichtbaren &#220;bernahme der Verantwortung f&#252;r den Inhalt. Der Betreiber haftet dann nicht f&#252;r etwaige Urheberrechtsverletzungen. LG Hamburg, Urteil v. 29.02.2010- 5 U 9/09 (MMR 2/2011 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sofern ein Videoportalbetreiber  die von Nutzern hochgeladenen Inhalte zwar  strukturiert aber sonst nicht pr&#252;ft, ist nicht von einem &#8220;Zueigenmachen&#8221; der Inhalte auszugehen. Es fehlt an einer tats&#228;chlichen und nach au&#223;en sichtbaren &#220;bernahme der Verantwortung f&#252;r den Inhalt. Der Betreiber haftet dann nicht f&#252;r etwaige Urheberrechtsverletzungen.</p>
<p>LG Hamburg, Urteil v. 29.02.2010- 5 U 9/09 (MMR 2/2011 S. 49 ff.)</p>
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		<title>Treuwidrige Zur&#252;ckweisung einer Abmahnung wegen fehlender Originalvollmacht</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Feb 2011 12:14:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>albrecht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.alles-recht-so.info/?p=149</guid>
		<description><![CDATA[Unterzeichnet ein Abgemahnter die einer Abmahnung beigef&#252;gte Unterlassungserkl&#228;rung mit Vertragsstrafenversprechen, weist aber die Abmahnung unter Hinweis auf die fehlende Originalvollmacht gleichzeitig unverz&#252;glich zur&#252;ck, handelt er treuwidrig. In diesem Fall kommt § 174 Satz 1 BGB nicht in Betracht. Unabh&#228;ngig davon, ob man nun die Auffassung vertritt,  § 174 BGB f&#228;nde ohnehin keine Anwendung, da es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unterzeichnet ein Abgemahnter die einer Abmahnung beigef&#252;gte Unterlassungserkl&#228;rung mit Vertragsstrafenversprechen, weist aber die Abmahnung unter Hinweis auf die fehlende Originalvollmacht gleichzeitig unverz&#252;glich zur&#252;ck, handelt er treuwidrig. In diesem Fall kommt § 174 Satz 1 BGB nicht in Betracht.</p>
<p>Unabh&#228;ngig davon, ob man nun die Auffassung vertritt,  § 174 BGB f&#228;nde ohnehin keine Anwendung, da es sich bei einer Abmahnung mit Aufforderung, eine Unterlassungserkl&#228;rung abzugeben nicht um ein einseitiges Rechtsgesch&#228;ft handelt, ist davon auszugehen, dass bei Abgabe des Angebots zum Unterlassungsvertrag dieser (einstweilen) in die Position des Vertragspartners ( § 179 BGB) aufr&#252;ckt. Vor dem Hintergrund, dass der Schuldner selbst auch ein Interesse an der Wirksamkeit des Unterlassungsvertrages hat, damit die Wiederholungsgefahr beseitigt wird, ist somit in seiner Erkl&#228;rung auch immer ein Verzicht auf das Widerrufsrecht gem. § 178 BGB zu sehen.</p>
<p>Dann wegen fehlender Vollmacht die Abmahnung und somit die Kostenerstattungspflicht zur&#252;ckzuweisen, w&#228;re treuwidrig.</p>
<p>vgl. OLG Celle, Urteil v. 2.09.2010 &#8211; 13 U 34/10 (nicht rechtskr&#228;ftig) MMR 2/2011 S. 95 ff.</p>
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		<item>
		<title>BGH entscheidet &#252;ber die Voraussetzungen der Sperre eines Mobilfunkvertrages bei Zahlungsverzug des Kunden</title>
		<link>http://www.alles-recht-so.info/bgh-entscheidet-ueber-die-voraussetzungen-der-sperre-eines-mobilfunkvertrages-bei-zahlungsverzug-des-kunden/</link>
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		<pubDate>Tue, 22 Feb 2011 12:05:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>albrecht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[In einer aktuellen Entscheidung des BGH hatte dieser &#252;ber verschiedene Klauseln der Allgemeinen Gesch&#228;ftsbedigungen des Anbieters zu befinden. Unter anderem ging es um eine Klausel, die dem Anbieter das Recht einr&#228;umte, den Mobilfunkanschluss zu sperren, sofern der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen von mindestens 15,50 € in Verzug ger&#228;t. Der BGH h&#228;lt diese Klausel unwirksam, da [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einer aktuellen Entscheidung des BGH hatte dieser &#252;ber verschiedene Klauseln der Allgemeinen Gesch&#228;ftsbedigungen des Anbieters zu befinden. Unter anderem ging es um eine Klausel, die dem Anbieter das Recht einr&#228;umte, den Mobilfunkanschluss zu sperren, sofern der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen von mindestens 15,50 € in Verzug ger&#228;t.</p>
<p>Der BGH h&#228;lt diese Klausel unwirksam, da sie den Kunden unangemessen benachteilige. Die Sperre des Mobilfunkanschlusses stellt die Aus&#252;bung eines Zur&#252;ckbehaltungsrechts dar. Gem. § 320 Abs. 2 BGB ist allerdings ein Zur&#252;ckbehaltungsrecht nicht gegeben, wenn nur ein verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig geringf&#252;giger Teil der Gegenleistung offen steht. Bei 15,50 € ist dies allerdings nicht der Fall. F&#252;r den Festnetzbereich wird in § 45 k TKG ein Mindestbetrag von 75 € festgelegt. Diese gesetzgeberische Wertung ist nach dem BGH nun auch auf Vertr&#228;ge &#252;ber Mobilfunkdienstleistungen &#252;bertragbar.</p>
<p>vgl. Pressemitteilung BGH 31/2011 zu Urteil v. 17.02.2011 (III ZR 35/10)</p>
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		<title>Keine AGB Inhaltskontrolle der Einverst&#228;ndniserkl&#228;rung zur Datenweitergabe</title>
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		<pubDate>Fri, 18 Feb 2011 11:15:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>albrecht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Kammergericht Berlin hatte sich mit einem Vorgang zu befassen, in dem die Beklagte, die Gewinnspiele betreibt, verurteilt werden sollte, es zu unterlassen, folgende oder inhaltsgleiche Bestimmungen in Vertr&#228;ge &#252;ber die Teilnahme an Gewinnspielen zu verwenden: &#8220;Ich bin auch damit einverstanden, dass die (&#8230;) meine Daten f&#252;r Zwecke der Werbung, Marktforschung und Beratung nutzt und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Kammergericht Berlin hatte sich mit einem Vorgang zu befassen, in dem die Beklagte, die Gewinnspiele betreibt, verurteilt werden sollte, es zu unterlassen, folgende oder inhaltsgleiche Bestimmungen in Vertr&#228;ge &#252;ber die Teilnahme an Gewinnspielen zu verwenden:</p>
<p>&#8220;Ich bin auch damit einverstanden, dass die (&#8230;) meine Daten f&#252;r Zwecke der Werbung, Marktforschung und Beratung nutzt und selbst oder durch Dritte verarbeitet und dass mir schriftlich, telefonisch und per E-mail weitere interessante Angebote unterbreitet werden.&#8221;</p>
<p>Nach Vortrag der Kl&#228;gerin sollte es sich hier um unwirksame AGB Klauseln handeln.</p>
<p>Eine Inhaltskontrolle von AGB setzt aber voraus, dass es sich um f&#252;r eine Vielzahl von Vertr&#228;gen vorformulierte Bedingungen handelt. Auslobungen und Preisausschreiben sind allerdings keine Vertr&#228;ge sondern nur einseitige Rechtsgesch&#228;fte.</p>
<p>Da in diesem Fall die Teilnahme an dem Gewinnspiel auch offensichtlich und f&#252;r den Verbraucher erkennbar  nicht von der Angabe dieser Erkl&#228;rungen abh&#228;ngt, ist auch aus diesen Gr&#252;nden nicht von einem Vertragsverh&#228;ltnis auszugehen.</p>
<p>KG, Urt. v. 26.08.2010 &#8211; 23 U 34/10 (NJW 7/2011 S. 466)</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Das Risiko des Missbrauchs von TK- Anschl&#252;ssen liegt beim Anschlussinhaber</title>
		<link>http://www.alles-recht-so.info/das-risiko-des-missbrauchs-von-tk-anschluessen-liegt-beim-anschlussinhaber/</link>
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		<pubDate>Tue, 07 Dec 2010 18:41:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>albrecht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.alles-recht-so.info/?p=141</guid>
		<description><![CDATA[Zwar ist dieser Leitsatz keine neue Erkenntnis. Das AG Berlin Mitte hat allerdings im Zusammenhang mit dem Minderj&#228;hrigenrecht eine erfreuliche Entscheidung gef&#228;llt.  Erziehungsbrechtigte m&#252;ssen bei Mingerj&#228;hrigen mit der unbefugten Nutzung eines Vertragshandys rechnen. Das Risiko des Missbrauchs des Anschlusses liegt beim Anschlussinhaber, solange ihm zumutbar war, Ma&#223;nahmen gegen einen Missbrauch zu treffen. Hintergrund der Entscheidung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zwar ist dieser Leitsatz keine neue Erkenntnis. Das AG Berlin Mitte hat allerdings im Zusammenhang mit dem Minderj&#228;hrigenrecht eine erfreuliche Entscheidung gef&#228;llt.  Erziehungsbrechtigte m&#252;ssen bei Mingerj&#228;hrigen mit der unbefugten Nutzung eines Vertragshandys rechnen. Das Risiko des Missbrauchs des Anschlusses liegt beim Anschlussinhaber, solange ihm zumutbar war, Ma&#223;nahmen gegen einen Missbrauch zu treffen.</p>
<p>Hintergrund der Entscheidung waren betr&#228;chtliche Geb&#252;hren, die aufgrund eines Klingelton- Abos entstanden sind. Von dem Anschluss aus wurden Klingelton- Abos durch die Bestellung per SMS bzw. WAP vorgenommen. Der Einwand, die tats&#228;chlichen Nutzer w&#228;ren minderj&#228;hrig und mangels Genehmigung durch die Eltern fehle es an einem wirksamen Vertragsschluss lie&#223; das AG Mitte nicht gelten. Der Anschlussinhaber muss sich das Handeln der Kinder zurechnen lassen. Die Minderj&#228;hrigkeit steht dem nicht entgegen. Es gen&#252;gt, wenn der Vertreter beschr&#228;nkt gesch&#228;ftsf&#228;hig ist. F&#252;r die Genehmigung oder Einwilligung liegt eine Anscheinsvollmacht vor. Diesen Rechtsschein haben die Miderj&#228;hrigen selbst gesetzt- insbesondere, wenn &#252;ber einen l&#228;ngeren Zeitraum die Rechnungen beanstandungslos beglichen werden.</p>
<p>Im &#252;brigen kann der TK- Anbieter &#252;ber das Nutzungsverhalten des Anschlussinhabers oder eines Dritten keine Kenntnis haben. Daher hat dieser auch das Missbrauchsrisiko zu tragen. Der Entgeltanspruch entf&#228;llt lediglich, wenn der Endnutzer nachweisen kann, dass ihm die in Anspruch genommenen Leistungen nicht zuzurechnen sind. An den Ausschluss der Zurechenbarkeit sind allerdings strenge Anforderungen zu stellen. Hierzu z&#228;hlt auch die Sorgfalstpflicht, einen m&#246;glichen Missbrauch durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.</p>
<p>Das Urteil ist lesenswert, da das AG sich mit erfreulicher juristischer Argumentationstiefe mit Rechtshandlungen von Minderj&#228;hrigen auseinander gesetzt hat.</p>
<p>AG Mitte, Urteil v. 8.07.2010 &#8211; 106 C 26/10 (MMR 12/2010 S. 817ff.)</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Hinsendekosten bei Widerruf</title>
		<link>http://www.alles-recht-so.info/hinsendekosten-bei-widerruf/</link>
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		<pubDate>Fri, 15 Oct 2010 15:45:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>albrecht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Falle eines Widerrufs eines Fernabsatzvertrages sind die Kosten der Hinsendung der Ware vom Unternehmer zu tragen. BGH Urteil v. 7.07.2010 (VIII ZR 268/07) MMR 10/2010 S. 676 Der BGH hatte das Revisionsverfahren zun&#228;chst ausgesetzt und die Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Die entsprechende Verbraucherschutzrichtlinie des Europ&#228;ischen Parlaments sein dahingehend auszulegen, dass sie einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Falle eines Widerrufs eines Fernabsatzvertrages sind die Kosten der Hinsendung der Ware vom Unternehmer zu tragen.</p>
<p>BGH Urteil v. 7.07.2010 (VIII ZR 268/07) MMR 10/2010 S. 676</p>
<p>Der BGH hatte das Revisionsverfahren zun&#228;chst ausgesetzt und die Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Die entsprechende Verbraucherschutzrichtlinie des Europ&#228;ischen Parlaments sein dahingehend auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der der Lieferer in einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag dem Verbraucher die Kosten der Zusendung der Ware auferlegen darf, wenn dieser sein Widerrufsrecht aus&#252;bt. Somit sind die §§ 346 I BGB i.V.m. §§ 312d, 355 BGB richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass einem Verbraucher nach Aus&#252;bung seines Widerrufsrechts ein Erstattungsanspruch der geleisteten Hinsendekosten zusteht. Abweichende Regelungen in AGB sind unzul&#228;ssig.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Belehrung &#252;ber Wertersatzanspruch</title>
		<link>http://www.alles-recht-so.info/belehrung-ueber-wertersatzanspruch/</link>
		<comments>http://www.alles-recht-so.info/belehrung-ueber-wertersatzanspruch/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 01 Oct 2010 16:27:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>albrecht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Marktteilnehmer muss grunds&#228;tzlich nicht die Richtigkeit der in staatlichen Verordnungen geregelten Normen in Frage stellen. AGB eines Onlineh&#228;ndlers, wonach bei Aus&#252;bung des Widerrufsrechts &#8220;gegebenenfalls&#8221; Wertersatz zu leisten sei, k&#246;nnen der Rechtsprechung des EuGH zur Wertersatzpflicht entsprechen, weil nach dessen Rechtsprechung lediglich die generelle Wertersatzpflicht des Verbrauchers f&#252;r die Nutzung w&#228;hrend der dauer der Widerrufsfrist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Marktteilnehmer muss grunds&#228;tzlich nicht die Richtigkeit der in staatlichen Verordnungen geregelten Normen in Frage stellen. AGB eines Onlineh&#228;ndlers, wonach bei Aus&#252;bung des Widerrufsrechts &#8220;gegebenenfalls&#8221; Wertersatz zu leisten sei, k&#246;nnen der Rechtsprechung des EuGH zur Wertersatzpflicht entsprechen, weil nach dessen Rechtsprechung lediglich die generelle Wertersatzpflicht des Verbrauchers f&#252;r die Nutzung w&#228;hrend der dauer der Widerrufsfrist ausgeschlossen ist.</p>
<p>LG D&#252;sseldorf, Urteil v. 12.05.2010 &#8211; 38 O 129/09 (MMR 8/2010 S. 537f.)</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Keine Ersch&#246;pfung des Verbreitungsrechtsrechts bei Computerspielen durch individuelle Online- Kennung-Half-Life 2</title>
		<link>http://www.alles-recht-so.info/keine-erschoepfung-des-verbreitungsrechtsrechts-bei-computerspielen-durch-individuelle-online-kennung-half-life-2/</link>
		<comments>http://www.alles-recht-so.info/keine-erschoepfung-des-verbreitungsrechtsrechts-bei-computerspielen-durch-individuelle-online-kennung-half-life-2/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 01 Oct 2010 16:19:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>albrecht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.alles-recht-so.info/?p=132</guid>
		<description><![CDATA[Das Verbreitungsrecht ersch&#246;pft sich nicht, wenn der Berechtigte das von ihm geschaffene, auf DVD betriebene Computerspiel so programmiert, dass es erst nach der online erfolgten Zuweisung einer individuellen Kennung genutzt werdn kann und er sich vertraglich ausbedingt, dass diese Kennung nicht an Dritte weitergegeben werden darf. BGH, Urt. v. 11.02.2010 &#8211; I ZR 178/08 (NJW [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verbreitungsrecht ersch&#246;pft sich nicht, wenn der Berechtigte das von ihm geschaffene, auf DVD betriebene Computerspiel so programmiert, dass es erst nach der online erfolgten Zuweisung einer individuellen Kennung genutzt werdn kann und er sich vertraglich ausbedingt, dass diese Kennung nicht an Dritte weitergegeben werden darf.</p>
<p>BGH, Urt. v. 11.02.2010 &#8211; I ZR 178/08 (NJW 36/2010 S. 2661 ff.</p>
]]></content:encoded>
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