Hinsendekosten bei Widerruf

Im Falle eines Widerrufs eines Fernabsatzvertrages sind die Kosten der Hinsendung der Ware vom Unternehmer zu tragen.

BGH Urteil v. 7.07.2010 (VIII ZR 268/07) MMR 10/2010 S. 676

Der BGH hatte das Revisionsverfahren zunächst ausgesetzt und die Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Die entsprechende Verbraucherschutzrichtlinie des Europäischen Parlaments sein dahingehend auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der der Lieferer in einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag dem Verbraucher die Kosten der Zusendung der Ware auferlegen darf, wenn dieser sein Widerrufsrecht ausübt. Somit sind die §§ 346 I BGB i.V.m. §§ 312d, 355 BGB richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass einem Verbraucher nach Ausübung seines Widerrufsrechts ein Erstattungsanspruch der geleisteten Hinsendekosten zusteht. Abweichende Regelungen in AGB sind unzulässig.

Eine Antwort zu “Hinsendekosten bei Widerruf”

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