Neues Widerrufsrecht tritt am 11.6.2010 in Kraft!
Schon im Sommer 2009 wurde das “Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über Widerrufs- und Rückgaberecht” verkündet.
Hinter diesem kryptischen Begriff verbirgt sich der erneute Versuch des Gesetzgebers, das Dickicht des Widerrufsrechts zu lichten und ein unschönes Kapitel deutscher Abmahnpraxis zu beenden.
Eine der massiven Änderungen ist die Aufnahme der Musterwiderrufs- und Musterrückgabebelehrung in das EGBGB, also das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Damit erhält die Musterbelehrung den Rang eines formellen Gesetzes und verliert gleichzeitig ihren wohl größten Schwachpunkt: Die Angreifbarkeit durch die Instanzgerichte.
Diese hatte in der Vergangenheit wiederholt die Musterbelehrungen des Ministeriums gekippt und dadurch eine Abmahnwelle nach der anderen gestartet. Bislang richten sich fast 80 aller Abmahnungen aus dem bereich des e-commerce gegen falsche Widerrufsbelehrungen!
Zum 11. Juni 2010 werden die relevanten Vorschriften der BGB-InfoV, mitsamt deren Anlagen, also auch den Musterbelehrungen aufgehoben.
In einem neuen § 360 Abs. 3 Satz 1 und 2 BGB wird nun verbindlich festgelegt, dass derjenige, welcher die Muster aus dem EGBGB verwendet, die gesetzlichen Anforderungen an eine korrekte Widerrufsbelehrung erfüllt.
Damit gibt die Verwendung der Musterbelehrung erstmals Rechtssicherheit, denn ein deutsches Gericht kann das gesetzt im Gegensatz zur bisherigen Verordnung nicht für unwirksam erklären.
Zudem werden alle ebay Händler nun den übrigen Onlinehändlern gleichgestellt, den es gibt im § 55 Abs. 2 Satz 2 BGB eine Regelung wonach bei Fernabsatzverträgen eine unverzüglich nach Vertragsschlus in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleichsteht, wenn der Unternehmer den Verbrauch gemäß Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 des Einführungsgesetzbuches zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat. Faktisch wird also auch hier die Widerrufsfrist von einem Monat auf 14 Tage reduziert, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine korrekte Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wurde.
So nun zu spannenden Frage: Wie sollte meine Widerrufsbelehrung nach dem 11.6.2010 aufgebaut sein?
“Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
[Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten. (Zusätzlich können angegeben werden Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält, auch eine Internet-Adresse.)]
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Aber Vorsicht – erst nach dem 11.6.2010!
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