Prüfpflichten eines Suchmaschinenbetreibers auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Der Betreiber einer Suchmaschine ist nicht verpflichtet, ohne konkreten Anlass alle Internetauftritte, die von der Suchmaschine bei Eingabe eines Namens gefunden werden, darauf zu untersuchen, ob sie eine Persönlichkeitsrechtsverletzung enthalten. Zu einem anderen Ergebnis führen auch datenschutzrechtliche Belange nicht, da der durch eine Suchmaschine erfolgte Nachweis keine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten darstellt.

OLG Hamburg, Beschluss v. 13.11.2009 7 W 125/09 (MMR 2010, 141f.)

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