Sorgfaltspflichten des Internetproviders bei Wechsel
Sofern ein Internetprovider für seine Kunden Domainadressen anmeldet und sich dabei selbst als Inhaber registrieren lässt und nach Kundenwunsch einen Providerwechsel kommentarlos durch Abgabe des Löschungsantrags vornimmt, wodurch dann der Verlust der Domain verursacht wird, begeht eine Pflichtverletzung und macht sich ggf. schadensersatzpflichtig.
OLG Saarbrücken, Beschluss v. 22.10.2010 – 4 W 239/10-45 (MMR 3/2011 S. 169f.)