“Tastendruckmodell” bei Telefonwerbung bleibt verboten

Eine Verbotsverfügung der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs wurde durch das VG Köln mit Beschluss vom 16.04.2008 vorläufig bestätigt. Bei dem zugrunde liegenden Sachverhalt rief ein TK Unternehmen im Auftrag von Kunden mit Telefoncomputern bei Verbrauchern an und teilte über Bandansage mit, dass ein Preis gewonnen worden sei. Um Näheres zu erfahren, müsse eine Taste oder eine Tastenkombination gedrückt werden, um einen Mehrwertdienst zu einer 0900 Nummer herzustellen. Nach dem Tastendruck wird das Gespräch weitergeleitet. Diese Weiterleitung funktioniert selbst dann, wenn der Anschluss grundsätzlich für 0900 Dienste gesperrt ist. Die Verbotsverfügung der BNetzA ist nach dortiger Auffassung gerechtfertigt, da eine Weiterleitung zu Mehrwertdiensten nur bei Auskunftsdiensten zulässig sei.

VG Köln 11 L 307/08

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